Corona Verordnung – 2G für den Trainingsbetrieb

Liebe TCV Mitglieder,

der Hamburger Senat hat wegen weiter steigender Infektionszahlen die „2G-Regel“ nun auf Schwimmbäder ausgeweitet. Diese Regelung tritt ab 20.11.2021 in Kraft. Hiervon ist auch unser Training betroffen, so dass eine Teilnahme am Trainingsbetrieb nur noch mit entsprechendem Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich ist.

Alle Teilnehmer am Training, die die Schwimmhalle betreten, müssen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis bei sich führen sowie einen Lichtbildausweis und diesen vorzeigen.

Weitere Einzelheiten können hier nachgelesen werden:

Stadt Hamburg:

https://www.hamburg.de/coronavirus/15603606/2021-11-16-sk-corona-veordnung/

Bäderland Hamburg GmbH:

https://www.baederland.de/service/aktuelle-einschraenkungen/

 

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